Allgemeines

Alle Verträge ,Leistungen und Folgeleistungen erfolgen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen gelten nur dann, wenn diese von adf-soft ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt worden sind.

Auftragsausführung & Dienstleistungen

Angebote von adf-soft sind stets freibleibend, sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden ist. Bestellungen, Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung für adf-soft verbindlich. Der Leistungsnehmer, der eine angemessene Frist für seine Bestellung setzen kann, hält sich bis zum Ende dieser Frist an seine Bestellung gebunden, auch wenn diese mündlich erfolgt ist. Dienstleistungen erfolgen zu den jeweils vereinbarten Arbeitsstundensätzen, bzw. des vereinbarten Pauschalpreises. Zusätzliche Kosten, wie Reisekosten etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.

Preise & Zahlungen

Für Leistungen von adf-soft gelten die jeweils bekannt gegebenen Preise, sofern nicht etwas Anderes vereinbart worden ist. adf-soft ist unter Umständen zur Vorkasse berechtigt. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Ein späteres Zahlungsziel, Ratenzahlungen und/oder Skonti werden nur nach schriftlicher Bestätigung von adf-soft gewährt. Auch wenn Skonti gewährt worden ist, gilt dieses nur, wenn der Kunde nicht mit früheren Zahlungen im Rückstand ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung adf-soft Mahngebühren bzw. Zinsen in Rechnung stellen, ebenso im Verzugsfall, bei dem adf-soft statt dessen auch den tatsächlichen Zinsschaden und Verzugsschaden berechnen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruches kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von adf-soft und der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Ggf. werden Verpackungs- und Versandkosten berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von adf-soft bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Dies gilt auch für Lieferungen von Drittfirmen, bzw. Lieferanten.

Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus Verletzung verträglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung und aus allen sonstigen Anspruchsgrundlagen sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die vorstehenden Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Verkäufer.

Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung bzw. Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von adf-soft benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von adf-soft verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigungen bzw. entgeltlichen oder unentgeltlichen Serviceleistungen an den Kunden. Lizenzierte Software kann nicht zurückgegeben werden, da Registrierungsschlüssel offen liegen.

Erfüllungsort & Gerichtstand

Erfüllungsort ist Standort von adf-soft. Gerichtsstand ist Standort von adf-soft. Die Geltendmachung der Ansprüche von adf-soft an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Schlussbestimmung

Vorstehende Bedingungen werden weder durch etwaigen Handelsbrauch noch durch stillschweigende Duldung aufgehoben. Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem Inhalt der Bestimmungen am nächsten kommt.

aktualisiert am 25.11.2022

 
 
 
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